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Fort- und Weiterbildungen

nach § 34c GewO und § 26 a WEG

Fortbildungen nach § 34 c GewO

Seit einigen Jahren gilt für Makler und Immobilienverwalter die gesetzliche Fort- und Weitebildungspflicht. Für diese Fort- und Weiterbildungen erhalten Sie von mir einen Nachweis über die erbrachten Zeitstunden.

Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren müssen mindestens 20 Zeitstunden absolviert werden. Diese Regelung gilt auch für die Angestellten eines Immobilienunternehmens, wenn diese ebenfalls erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausführen.

Weiterbildungen nach § 26 a WEG

Für alle, die Verwaltungen nach Wohnungseigentumsgesetz, sind die Vorgaben zur Tätigkeit in der WEG-Verwaltung standardisiert.

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung von größeren Gebäuden ist seit Dezember 2023 eine Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter nötig.

Sowohl die Fortbildungspflicht nach § 34 c GewO als auch für die Weiterbildung nach § 26 a WEG kann ich Ihnen maßgeschneiderte Bildungsangebote anbieten, um Sie auf die Prüfungen und Wissensabfragen vorzubereiten.

Kontaktieren Sie mich gerne um weiterführende Informationen zu erhalten!